Die nachfolgenden AGB gelten für alle Helene Süß Photography, Inhaberin Helene Süß, (nachstehend auch als „Fotograf“ bezeichnet) von Verbrauchern erteilten Aufträge. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf nicht ausdrücklich widerspricht.
”Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).
Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Fotograf telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Lichtbilder ab. Dieses Angebot des Fotografen ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Lichtbilder zustande.
Vor Ausführung des Auftrages findet zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen ein Kennenlernen statt. Dieses ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Das Grundpaket enthält 90 min, das Gold Paket 120 min und das Exklusiv Paket 150 min Shooting-Zeit. Weitere Details zu den Angeboten können auf der Webseite des Fotografen unter www.helenesuessphotography.de eingesehen werden.
Der Wechsel zu einem größeren Paket ist jeder Zeit möglich. Der Wechsel zu einem kleinen Paket bedarf der Vereinbarung mit dem Fotografen.
Die Vertragsparteien treffen sich für das Shooting am vereinbarten Ort (Studio oder Outdoor). Die Leistung wird dort erbracht.
Nach dem Shooting sendet der Fotograf dem Auftraggeber einen passwortgeschützten Link zu einer Online-Galerie mit mindestens 25 unbearbeiteten Bildern, aus denen der Auftraggeber seine Favoriten auswählen kann. Diese werden sodann vom Fotografen einzeln bearbeitet.
Im Grundpaket sind 5 professionell bearbeitete Bilder enthalten, im Gold-Paket 8 Bilder und im Exklusiv-Paket 12 Bilder.
Jedes weitere bearbeitete Bild kostet 50 €
Nach Abschluss der Bearbeitung erhält der Auftraggeber vom Fotografen einen Link zu den fertiggestellten Bildern in hoher Auflösung, welche er herunterladen kann.
Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, kann der Fotograf vom Auftraggeber nach Fertigstellung einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen. Die seitens des Auftraggebers abzunehmenden (Teil-)Leistungen des Fotografen gelten auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich auf Aufforderung des Fotografen zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine Weitergabe der Fotos und die Einräumung eines Nutzungsrechts an Dritte ist unzulässig.
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die zur Auswahl bereitgestellten unbearbeiteten Bilder unbefugt herunterzuladen, abzufotografieren, sich in sonstiger Weise deren Besitz zu verschaffen sowie zu nutzen.
Der Erwerb eines Nutzungsrechts durch den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Räumt der Fotograf ein Nutzungsrecht an seinen Werken ein, ist dies jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Lichtbild ohne ausdrückliche Zustimmung des Fotografen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Des Weiteren ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Fotos zu bearbeiten oder zu verändern und dann zu veröffentlichen oder zu verwerten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen auf den Auftraggeber über. Eine bis zu diesem Zeitpunkt geduldete Nutzung ist jederzeit widerruflich.
Bei jeder gestatteten Nutzung der Lichtbilder ist der Fotograf, als Urheber unmittelbar beim Lichtbild zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz. Dieser beträgt ohne Nachweis eines höheren Schadens 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Nennung des Fotografen bei unbefugt veränderten oder bearbeiteten Lichtbildern kann eine eigenständige Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts sein.
Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Lichtbilder im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Lichtbildern, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.
Bei allen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Rohdaten, Bildbearbeitungsdateien wie z. B. Photoshop-Dateien, ggf. Negative oder andere Zwischenprodukte) im Eigentum des Fotografen. Eine Aushändigung an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Dokumente und Erklärungen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
Der Auftraggeber stellt bei Personenaufnahmen sicher, dass die abzubildenden Personen der Aufnahme ihrer Bildnisse und der elektronischen Verarbeitung ihrer mit der Personenaufnahme erhobenen Daten zustimmen. Der Auftraggeber stellt den Fotografen andernfalls von Ansprüchen dieser Personen frei.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweils von ihm ausgesuchten Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.
Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- oder Reproduktionsrecht besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar von 350 € für das Grundpaket, 500 € für das Gold Paket und 700 € für das Exklusiv Paket berechnet. Das Mini-Shooting kostet 150 €. Alle genannten Preise sind Endpreise inklusive aller Preisbestandteile und Umsatzsteuer.
Eventuelle Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet. Jede angefangene halbe Stunde wird mit 55 € berechnet.
Bei Vertragsschluss wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 40 % des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Zahlung fällig ist. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf dem Konto des Auftragnehmers. Die restlichen 60 % sind vor Bearbeitung der Lichtbilder fällig.
Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Es gilt die aktuelle Preistafel des Fotografen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
Der Fotograf haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Fotografen oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt. Ferner haftet der Fotograf für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Fotografen oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Fotografen gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Der Fotograf haftet für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Bei Krankheit und Notfällen auf Seiten des Auftraggebers kann das vereinbarte Shooting verschoben werden. Dies muss dem Fotografen rechtzeitig mitgeteilt werden. Sind dem Fotografen bereits Aufwände entstanden, sind diese vom Auftraggeber zu begleichen.
Wird ein vereinbartes Shooting ohne Verschulden des Fotografen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht ausgeführt, so steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu.
Zur Geschäftsanbahnung und der Auftragsabwicklung erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers können vom Fotografen gespeichert und verarbeitet werden, gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen gemäß der geltenden Datenschutzgesetze vertraulich zu behandeln. Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Fotografen zu finden.
Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Dezember 2024